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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit der

 

Firma Klick Kältetechnik

 

Inh. Dennis Klick

Berliner Allee 48b

15806 Zossen

 

 

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Allgemeines

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und der mit uns abgeschlossenen Liefer- oder Werkverträge und gelten uneingeschränkt. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen verpflichten uns nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Eines Widerspruches gegen deren Geltung im Einzelfall bedarf es nicht.

 

Im Unternehmerverkehr gilt für die Ausführung von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) als Ganzes, in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.

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Lieferbedingungen

 

1. Angebote und Preise

 

1.1

Für die Annahme und Ausführung einer Bestellung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

Auch eine Auftragsbestätigung eines Auftraggebers bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

1.2

Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Dokumente sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen. Geringe Abweichungen gelten somit noch als vertragsgemäß. Maß- und Gewichtsangaben enthalten nur dann eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich gesondert und schriftlich bestätigt wird.

 

1.3

An allen zugesandten Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird Auftrag eines Angebotes nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen nach schriftlicher Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

 

1.4

Angebote werden unter der Voraussetzung abgegeben, dass die beim Betrieb der Anlage verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind und außerdem bei der Durchführung der Arbeiten keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung auftreten oder zu beseitigen sind, die nicht in der Leistungsbeschreibung nach Art und Umfang ausdrücklich angegeben sind.

 

1.5

Angebote sind für den Auftragnehmer sind nur 30 Tage verbindlich.

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2. Termine

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2.1

Vertraglich vereinbarte Fristen beginnen erst dann, wenn alle vom Auftraggeber an uns zu liefernden Unterlagen

(z. B. Pläne, Genehmigungen, Freigaben oder Zustimmungen) bei uns eingegangen, sowie die Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen erfüllt sind.

 

2.2

Bei Nichterfüllung von Punkt 2.1 gelten Termine als unverbindlich.

 

 

 

 

 

 

3. Preise und Zahlungen

 

3.1

Die Preise des Angebots sind nur bei Bestellung des gesamten Angebotes bindend

und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

3.2

Nebenarbeiten

(z.B. Maurer-, Stemm-, Putz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten, Kernlochbohrungen, Trockenbauarbeiten, Abdichtungen sämtlicher Art)

sind nicht Bestandteil des Angebotes und sind bauseits zu liefern, sofern sie nicht gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.

 

3.3

Wird die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unterbrochen,

werden die dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.

 

3.4

Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet,

wenn nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.

 

3.5

Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages.  Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen. Die Aufstellung muss eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen.

 

3.6
Die Schlusszahlung ist, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen

nach der Abnahme des Werkes zu entrichten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 

 

 

4. Eigentumsvorbehalt

 

4.1

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht

an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

 

4.2
Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind

und der Auftraggeber Eigentümer des Grundstücks ist, verpflichtet sich dieser,

bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände,

die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können,

zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.

 

4.3

Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers,

so ist er diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

4.4
Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder seine Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an den Auftragnehmer und zwar in Höhe der Forderung des Auftragnehmers.

 

 

 

 

 

 

5. Gefahrübergang

 

5.1

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: – bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; – bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.
 

5.2

Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

 

 

 

6. Mängelansprüche

 

Die Rechte des Auftraggebers ergeben sich aus §â€…634 BGB. 
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen nicht um Arbeiten bei einem Bauwerk handelt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.

Hinsichtlich der Lieferung von Sachen gilt § 377 HGB.



 

Haftung

 

lm Falle einfacher Fahrlässigkeit, nicht jedoch grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist der Schadensersatz des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer haftet jedoch unbegrenzt bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

 

 

 

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

 

Ihre Daten werden zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung verwendet. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet im Rahmen der Finanzbuchhaltung an den Steuerberater statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, allerdings in Anlehnung an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von geschäftlichen Unterlagen. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft, der bei uns über Sie gespeicherten Daten, zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

 

 

Gerichtsstand

 

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller/Käufer auch an seinem Firmensitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

Salvatorische Klausel

 

Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen.

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